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Steuern

Einführung in Steuern

Einleitung

Mehrwertsteuer

Dies ist die Allgemeine Bezeichnung für die Steuer welche auf den Artikelpreis aufgeschlagen wird.

Vorsteuer - Einkauf

Beim Kauf von Artikeln als Kunde eines Lieferanten buche ich Vorsteuer.

Umsatzsteuer - Vertrieb

Als Lieferant von Artikel welche ich an einen Kunden verkaufe buche ich Umsatzsteuer.

Übersicht

DocTypes

https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_verbindlichkeiten_drittland.html

 

 

Innergemeinschaftlicher Handel

Damit wir diesen im System korrekt durchführen können müssen wir uns vorher ein paar Gedanken machen...eigenes Land, Zielland von Was? Dienstleistung oder Ware?

 

Warenlieferung

Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8339 4339
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet 8336 4336
Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 8338 4338

Steuern bei Warenlieferung

SKR03

1767/1768 (SKR 03)

SKR04

3817 - Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. Lieferungen - itG

Steuern bei Dienstleistungen

SKR03

1767/1768 (SKR 03)

SKR04

3818 - Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonstigen Leistungen/Werklieferungen - itG

 

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/grenzueberschreitende-dienstleistungen/grenzueberschreitenden-dienstleistungen-1167646

 

 

13b

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017

Vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 13b Absatz 6 UStG sind folgende Umsätze einzutragen, für die Unternehmer oder juristische Personen die Steuer als Leistungsempfänger schulden:

grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG;

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_ustva_2017

grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere sonstige Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG;

 

keine Steuer fällig

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