Sonderurlaub
Einleitung
Sonderurlaub ist gesetzlich geregelt. Bei Geburt eines Kindes, dem Umzug in eine andere Stadt aus betrieblichen Gründen oder bei 25-jährigen sowie 40-jährigen Arbeitsjubiläum wird Sonderurlaub gewährt. Bei schwerer Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen oder eines Kindes kann Anlass für wenige Tage bis zu einem Jahr Sonderurlaub sein.
Einrichten
Sonderurlaub wird als Urlaubstyp eingepflegt, nicht aber näher zugeordnet. Wir sehen davon ab den Sonderurlaub über ein Zuordnung an die Mitarbeiter zu knüpfen da dieser sonst als Urlaub angezeigt wird und dies zu Missverständnissen führen kann.
Beantragen
Der Sonderurlaub kann über einen gewöhnlichen Urlaubsantrag erledigt werden. Der gewährte Urlaub wird jedoch über eine Anwesenheit vom entsprechenden Urlaubstyp abgebildet.
Nachvollziehen
Öffnet man den Urlaubstyp Sonderurlaub kann über die Verknüpfung in der Instrumententafel zügig eingesehen werden wem ein solcher gewährt wurde.