tüit Logo Direkt zum Hauptinhalt

Einführung in das Anlagevermögen

Einleitung

Nach der Legaldefinition des § 247 Abs. 2 HGB gehören zum Anlagevermögen alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst somit alle Vermögensteile, die zum Aufbau, zur Ausstattung und Funktionstüchtigkeit eines Betriebes notwendig und langfristig im Unternehmen gebunden sind und dem Betriebszweck dienen. Das Anlagevermögen wird im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht weiter be- oder verarbeitet und geht nicht in den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung ein. Es gehört damit zu den betrieblichen Potentialfaktoren.

Quelle: Wikipedia

Übersicht

DocTypes